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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Coworking-Arbeitsplätzen sowie die Vermietung von Veranstaltungsflächen zwischen
K3 Immobilienmanagement GmbH, OX Loft (nachfolgend „Vermieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“),
die über die Website www.ox-loft.de oder auf individuelle Anfrage geschlossen werden.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche, zeitlich begrenzte Überlassung von Coworking-Arbeitsplätzen und/oder Event- bzw. Veranstaltungsflächen einschließlich der jeweils vereinbarten Ausstattung.

Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Räume oder Arbeitsplätze besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Vertragsschluss

Die auf der Website dargestellten Angebote stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:

  • der Mieter eine Anfrage stellt und

  • der Vermieter diese Anfrage schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt.

4. Nutzungszweck und Pflichten des Mieters

Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck genutzt werden.

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Räume und Einrichtungen pfleglich zu behandeln,

  • alle geltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Brand-, Sicherheits- und Lärmschutzvorschriften) einzuhalten,

  • Störungen anderer Nutzer zu vermeiden.

Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern enthalten sie die gesetzliche Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

5a. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, bei Bedarf für die Überlassung der Coworking- oder Veranstaltungsfläche eine angemessene Kaution zu verlangen.

Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt und ist spätestens vor Beginn der Nutzung zu zahlen.

Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere wegen:

  • Beschädigungen an Räumen, Mobiliar oder technischer Ausstattung,

  • übermäßiger Verschmutzung,

  • Schlüsselverlust,

  • Verstößen gegen Nutzungs- oder Hausregeln.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten wird die Kaution innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet, sofern keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.

6. Stornierung und Rücktritt

Eine Stornierung durch den Mieter muss schriftlich erfolgen.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • weniger als 24 Stunden vor Nutzungsbeginn oder Nichterscheinen: 50 % des vereinbarten Mietpreises

7. Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände des Mieters besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7a. Haftung des Mieters bei Events

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Dienstleister oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für:

  • Sachschäden an Gebäuden, Räumen, Mobiliar und technischer Ausstattung,

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung,

  • Verunreinigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sofern diese vom Mieter oder den vorgenannten Personen zu vertreten sind.

7b. Versicherungspflicht bei Veranstaltungen

Der Vermieter ist berechtigt, bei bestimmten Veranstaltungen den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu verlangen.

Der entsprechende Versicherungsnachweis ist dem Vermieter auf Verlangen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.

7c. Besondere Haftung bei Gefahrenquellen

Der Einsatz von besonderen Aufbauten, Technik, Dekorationen, offenen Flammen, Nebelmaschinen oder vergleichbaren Gefahrenquellen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Der Mieter haftet für sämtliche daraus entstehenden Schäden sowie für behördliche Auflagen oder Bußgelder.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Nutzung der Räume unmöglich machen oder erheblich erschweren, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website www.ox-loft.de.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Rostock, 17. Februar 2026

K3 Immobilienmanagement GmbH

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